Therapiebeginn:
Da ich im Moment im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit bin, kann im Moment leider keine Termine anbieten.
Für die Zeit danach wäre mein Vorgehen folgendermaßen:
In den ersten 3-4 Stunden klären wir gemeinsam, wo Sie Unterstützung brauchen. Wenn Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen, werde ich die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt.
Privatversicherte:
Im Allgemeinen werden die Kosten von den privaten Krankenkassen (PKV) übernommen. Die Beantragungsbedingungen sind jedoch immer unterschiedlich, ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit der Krankenkasse gerne.
Selbstzahler:
Natürlich können Sie die Therapie auch selbst zahlen. In dem Fall sind keine Formalitäten zu beachten und Ihre Krankenkasse wird über keine Diagnosen informiert.
Ich biete auch Coaching, Familientherapien und Beratung an, diese Leistungen sind leider nicht durch die Krankenkassen abgedeckt. Hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,55 € pro Sitzung.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte:
Ich betreibe eine Privatpraxis und kann leider nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Da die Wartezeiten sehr lang sind, gibt es die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie zu beantragen. Wenn Sie dem Link https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf folgen, ist das Verfahren der Kostenerstattung genauer erläutert. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern die Kostenübernahme in einer Privatpraxis gegeben ist.